§ 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein führt den Namen “Menschenskinder”
mit dem Zusatz “e.V.” nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister.
Der Verein hat seinen Sitz in Saarbrücken und ist im Vereinsregister
des Amtsgerichts Saarbrücken eingetragen. Geschäftsjahr ist
das Kalenderjahr.
§ 2 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke. Im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte
Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig
und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen
nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden. Ziel aber ist es, allen in der Einrichtung tätigen Personen
eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen.
§ 3 Zweck Zweck des Vereins ist die bedarfsgerechte Kinderbetreuung
und die Unterstützung in- und ausländischer Frauen und Familien
bei der Kinderbetreuung, u.a. nach dem Laien-mit-Laien-Prinzip sowie die
Bereitstellung von verschiedenen Bildungs- und Kursangeboten, die sich
sowohl nach Zeit und Ort als auch nach den Themenbereichen speziell auf
die Bedürfnisse und Interessen von Familien mit Kindern beziehen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung
einer selbstorganisierten Kinderbetreuungs-Einrichtung, die zu festen
Öffnungszeiten auch den Eltern offensteht und darüber hinaus
Veranstaltungsort für z.B. Vorträge, Arbeitskreise und Gesprächsrunden
ist.
§ 4 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die bereit
ist, den Zweck des Vereins zu unterstützen. Der Aufnahmeantrag muss
schriftlich gestellt werden. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet
der Vorstand. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich erklärt
werden. Die Erklärung wird zum Ende des Mitgliedsjahres wirksam,
in welchem sie dem Vorstand zugeht. Mit dem Tod des Mitglieds endet die
Mitgliedschaft. Den Ausschluss kann der Vorstand bei der Mitgliederversammlung
beantragen, wenn ein Mitglied dem Zweck oder den Interessen des Vereins
zuwider handelt. Die Mitgliederversammlung hat über den Antrag innerhalb
von drei Monaten nach seinem Eingang zu entscheiden. Bis zu dieser Entscheidung
ruhen die Rechte des Mitglieds. Dem Mitglied muss Gelegenheit gegeben
werden, vor der Mitgliederversammlung angehört zu werden.
§ 5 Beiträge Über die Beitragspflicht und Beitragshöhe
entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 6 Organe Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und
der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal im
Kalenderjahr mit einer Frist von nicht weniger als zwei Wochen unter Angabe
einer Tagesordnung schriftlich vom Vorstand einberufen. Der Vorstand kann
ausserordentliche Mitgliederversammlungen einberufen, wenn es das Vereinsinteresse
erfordert. Er muss sie einberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dies
unter Angabe der Beratungspunkte schriftlich beantragt. Die Mitgliederversammlung
ist nach ordnungsgemäßer Einberufung in jedem Fall beschlussfähig.
Die Interessen der Mitglieder zum ermäßigten Beitragssatz werden
durch ihre VertreterInnen wahrgenommen. Beschlüsse werden in offener
Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst,
falls kein Antrag auf geheime Wahl-Abstimmung gestellt wird. Anträge
auf Satzungsänderung oder der Antrag auf Auflösung des Vereins
können nur zur Abstimmung gestellt werden, wenn diese Anträge
als Tagungsordnungspunkte in der Einladung mitgeteilt sind. Zur Annahme
der Anträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins
ist eine Mehrheit von mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder
erforderlich. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Die Mitgliederversammlung
berät auf der Grundlage eines Jahresberichtes, den der Vorstand vorlegt,
über die Aktivitäten des Vereins und die Grundzüge seines
Arbeitsprogramms. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden schriftlich
festgehalten und von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam unterschrieben.
§ 8 Vorstand Der Vorstand besteht aus 5 Personen: a) dem/der Vorsitzenden, b) dem/der StellvertreterIn,
c) dem/der StellvertreterIn, d) dem/der SchriftführerIn, e) dem/der
KassenwartIn
Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind
je zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam. Der Vorstand wird von der
Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt und
bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Die Wahl erfolgt durch
offene Abstimmung, falls kein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird.
Zur Wahl genügt die einfache Mehrheit. Eine Wiederwahl ist möglich.
Vorstandsmitglieder können von der Mitgliederversammlung auch vor
Ende ihrer Amtszeit abgewählt werden. Dazu bedarf es einer Mehrheit
von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand führt die
laufenden Geschäfte des Vereins und ist der Mitgliederversammlung
verantwortlich. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
gebunden und führt diese aus. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse
mit einfacher Mehrheit der in der Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder.
Bei Stimmgleichheit kommt der Beschluss nicht zustande.
§ 9 Mittel Die Mittel des Vereins werden aufgebracht durch Beiträge
der Mitglieder, Betreuungskosten und erwirtschaftete Erträge aus
der satzungsgemäßen Tätigkeit bzw. aus Spenden. Der/die
KassenwartIn verwaltet die Mittel des Vereins und legt der Mitgliederversammlung
im Rahmen des Jahresberichtes des Vorstandes einen Kassenbericht vor.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke kommt das Vereinsvermögen einer Mitgliedsorganisation des
Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zugute. Ein Auflösungsbeschluss
bedarf vor seiner Ausführung der Zustimmung des zuständigen
Finanzamts.
§ 10 Schlußbestimmung Diese Satzung (4. geänderte Fassung) wurde am
26. November 2002 von der Mitgliederversammlung des Vereins angenommen
und tritt sofort in Kraft. Sie ersetzt die zweite geänderte Fassung
vom 27. Nov. 2001.
4. Fassung vom 26. November 2002
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